Seniorenrecht

Das Fachgebiet Seniorenrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Arbeitsrecht, Renten und Steuern

Wer rastet, der rostet.

Wenn Sie auch nach Eintritt des Rentenalters einer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten, beraten wir Sie gerne zu Themen wie  „Flexirente“ oder dem Ausgleich von Rentenabschlägen. Ebenso stehen wir Ihnen für andere renten- und steuerrechtliche Fragenstellungen zur Verfügung.

Elternunterhalt

Im Alter können Ihnen Ihre Kinder bei Vorliegen der Voraussetzungen unterhaltsverpflichtet sein. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, welche Pflichten bestehen und wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollen, sprechen Sie uns gerne an.

Vorsorge – Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht

Für eine optimale Versorgung ist es wichtig, rechtzeitig bestimmte Entscheidungen für sich  zu treffen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Patientenverfügung, die Ihre persönlichen Vorstellungen des „humanen Sterbens“ berücksichtigt. Ihr Recht auf Selbstbestimmung bleibt somit gewahrt, da Sie festlegen, welche ärztlichen Heilbehandlungen und Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche abgelehnt werden.

Davon sind die Vorsorgevollmacht  und die Betreuungsverfügung abzugrenzen.

Allein die Tatsache, dass zwei Menschen miteinander verheiratet sind, genügt nicht zur rechtlichen Vertretung des Ehegatten. Vielmehr ist dazu eine Vollmacht oder sogar eine Entscheidung eines Betreuungsgerichtes notwendig.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, wenn Sie einzelne Themen und Aufgaben nicht mehr selbst bewältigen können. Insbesondere im Fall der Pflegebedürftigkeit können so Entscheidungen getroffen werden, ohne dass lange auf die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers gewartet werden muss.

Falls Sie im Zuge von eingetretener Pflegebedürftigkeit und Demenz nicht mehr in der Lage sein sollten Ihre Angelegenheiten zu regeln, muss eine Betreuung eingerichtet werden. Im Rahmen der Betreuungsverfügung können Sie eine konkrete Person vorschlagen, die bei der gerichtlichen Beurteilung berücksichtigt werden muss.

Erbrecht – Testament

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Sie müssen lediglich den durch den vom Gesetzgeber festgelegten Pflichtteil berücksichtigen. Dieser verhindert, dass nahe Angehörige vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden.

Wir helfen Ihnen vertrauensvoll und diskret bei der Ausgestaltung und Formulierung Ihres Testaments.

Sie suchen Rechtsberatung auf dem Gebiet des Seniorenrechtes?

Wir beraten Sie gerne zu Themen des Seniorenrechtes. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.